... warum manche Vermieter ungern an Familien vermieten.
Kinder sind laut, stiften Unruhe und machen unnötigen Schmutz – so scheinbar die Meinung deutscher Vermieter, denn nicht selten hören wohnungssuchende Familien den Satz: Kleine Kinder wollen wir nicht im Haus haben. Statistisch gesehen möchte nur jeder zweite Vermieter an Familien mit Kindern vermieten. Bloß warum eigentlich? Und wo sollen junge Familien hinziehen, wenn sie kein Eigenheim kaufen können oder wollen?
Familien mit Kindern sind bei der Wohnungssuche oft benachteiligt. Trotz schier endloser Debatten um sinkende Geburtenraten in Deutschland und staatlich verordneter Förderungsmaßnahmen zur Geburtensteigerung scheint Kinderfreundlichkeit für eine erschreckend hohe Zahl an Vermietern ein Fremdwort zu sein. So mancher Vermieter lässt schon beim Besichtigungstermin deutlich werden, dass er auf Kinder im Haus gut und gerne verzichten kann, bei anderen merkt man die latente Kinderunfreundlichkeit erst, wenn man sich die Hausordnung einmal genauer anschaut. Offizielle Ruhezeiten und ein Hinterhof, den Kinder nicht nutzen dürfen, sind die ersten Alarmzeichen. In solchen Hausgemeinschaften kann man davon ausgehen, dass es früher oder später zu Problemen kommt. Rechtlich gesehen können Vermieter Familien mit Kind grundlos ablehnen. Es gibt in Deutschland zwar das Gleichbehandlungsgesetz, Kinder als Diskriminierungsgrund sind darin jedoch nicht aufgeführt.
Angst vor Lärm und Beschwerden
Die meisten Vermieter haben vermutlich Angst vor Lärm. Kinder lachen, toben, schreien und weinen nun mal, das liegt in der Natur der Sache. Dabei verursachen Kinder mit zunehmendem Alter immer weniger Lärm. Den altersgerechten Geräuschpegel müssen Vermieter hinnehmen, wenn die Familie einmal in der Wohnung lebt. Kinderlärm in Wohnungsnähe ist von Rechtswegen ebenfalls kein Grund für Klagen, das steht so im Bundesemmissionsschutzgesetz.
Die meisten Hausgemeinschaften können sich damit abfinden, es gibt jedoch nicht selten Mieter, meist Rentner, die sich von Kindergetrappel und Kinderlärm im Treppenhaus unendlich gestört fühlen. Das sind dann auch die Leute, die sich darüber bei der Hausverwaltung beschweren. Um das von vornherein zu vermeiden, sperren sich einige Vermieter von Anfang an gegen junge Familien mit Kindern.
Das Problem bleibt an den Familien hängen, eine geräumige, bezahlbare und kinderfreundliche Wohnung zu finden. In so mancher Stadt wird das zu einem echten Problem. Erfahrungsgemäß sind Wohnungsgesellschaften weniger problematisch als private Vermieter. In Berlin, wo die Mehrzahl der Mietwohnungen über Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften vermietet werden, gibt es weitaus weniger Probleme als in Klein- und Mittelstädten. Bei der Wohnungssuche über Immowelt finden sich immer wieder Wohnungen, die als familiengerecht angepriesen werden. In München hingegen macht allein schon das Preisniveau vielen Familien zu schaffen.
Toleranz unter Nachbarn – eine Utopie?
Dabei muss das Ruhebedürfnis der Nachbarn nicht konstant mit dem Lärmpegel der Kinder kollidieren. Das Wohnen im Mehrfamilienhaus bedingt gegenseitige Rücksichtnahme. Sowohl Familien als auch Nachbarn ohne Kinder müssen auf die Bedürfnisse der anderen Rücksicht nehmen. Das gilt im Hinterhof und Garten genauso wie im Treppenhaus. Durch Fußgetrappel und Balldribbeln kann es immer wieder zu einem erhöhten Lärmpegel kommen – jedoch meist nur kurzzeitig.
Statt die Kinder anzumotzen, sollen lieber die Eltern zivilisiert angesprochen werden. Im Gegenzug sollen Eltern das Anliegen der Nachbarn ernst nehmen. Ruhezeiten können für Entspannung sorgen – sofern sie denn eingehalten werden. Dafür müssen Eltern ihre Kinder sensibilisieren. Gegen nächtliche Schreie von Babys und Kleinkindern helfen aber keine Ruhezeiten. Wobei die Eltern dabei meist diejenigen sind, die davon am meisten gestresst sind. Merkt man selbst, dass der übliche Geräuschpegel überschritten wird, hilft oftmals eine Entschuldigung bei den Nachbarn. Viele Nachbarn werden darauf mit Nachsicht reagieren und über die „Störung“ hinwegsehen.
Bild: Spielplatz von Hamburger Jung © CC BY SA 2.0