Kinderrechte sind dazu da, Kinder zu schützen, zu hören und ihnen eine bestmögliche Kindheit zu ermöglichen. Dazu wurde vor 30 Jahren die Kinderrechtskonvention von der United Nations Organization verabschiedet. Daran erinnert der jährlich stattfindende Internationale Kindertag.
Es sollte selbstverständlich sein, dass Kinder eigene Persönlichkeiten mit eigenen Rechten sind. Doch oft wurden sie früher als Eigentum ihrer Eltern und nicht als freie Menschen angesehen, die man besonders schützen muss. Auch heute noch werden Kinderrechte hierzulande und überall auf der Welt immer wieder verletzt.
Mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der Französischen Revolution 1789 wurde erstmals festgehalten: „Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es.“ Dieser grundlegenden Erklärung folgten auch Auseinandersetzungen um die Wahrnehmung von und den Umgang mit Kindern, was unter anderem zur Trennung des Erwachsenen- vom Jugendstrafrecht beitrug. Erst im Jahr 1983 wurde die körperliche Züchtigung von Kindern in Deutschland flächendeckend verboten.
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen
Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UNO (United Nations Organization) verabschiedet und trat am 2. September 1990 in Kraft. Die Konvention hält in 54 Abschnitten die Rechte des Kindes fest. Heute haben bereits 195 Staaten der Konvention zugestimmt und setzen sich damit für die Umsetzung der Rechte ein. Die Vereinten Nationen sind dafür zuständig, die einzelnen Länder zu überwachen und das Minimum an Rechten zu gewährleisten. Durch viele Organisationen wie zum Beispiel UNICEF, Save the Children, Kindernothilfe und action medeor, die Spenden sammeln, Projekte leiten und Medikamente verteilen, werden Länder bei der Umsetzung der Kinderrechte unterstützt. Wie gut das funktioniert, kommt aber sehr auf den Reichtum eines Landes an. Um diese Unterschiede zu verringern und allen Kindern auf der Welt die Kindheit so schön wie möglich zu machen, sollen reichere Länder den ärmeren durch sogenannte Entwicklungszusammenarbeit helfen. Diese wird unter anderem durch die oben genannten Hilfsorganisationen unterstützt.
Als Deutschland die UNO-Kinderrechtskonvention 1992 unterschrieb, stellte es neben Österreich als einziges europäisches Land eine Vorbehaltserklärung. Diese hielt fest, dass die Kinderrechte durch das Ausländerrecht eingeschränkt seien und somit geflüchtete Kinder trotz der Kinderrechte in Haft genommen werden konnten, bis sie abgeschoben wurden. 2010 wurde im Bundesrat beschlossen diesen Vorbehalt zurückzuziehen und seitdem gilt die UNO-Kinderrechtskonvention in Deutschland ohne diese Einschränkung.
Internationaler Kindertag
Der Kindertag wird auf der ganzen Welt an verschiedenen Tagen gefeiert. In vielen Staaten gilt der 20. November als Internationaler Tag der Kinderechte oder Weltkindertag, Deutschland hingegen entschied sich für den 20. September als Deutschen Kindertag. In der DDR wurde der Kindertag am 1. Juni gefeiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg führten viele weitere Regierungen den Kindertag ein. Der 1. Juni hat sich als Internationaler Kindertag etabliert, an dem Kinder und ihre Rechte ganz im Mittelpunkt stehen.
Die zehn wichtigsten Kinderrechte auf einen Blick:
Gleichberechtigung: Das bedeutet, dass jedes Kind fair behandelt wird – kein Kind darf bevorzugt oder benachteiligt werden, egal wie es aussieht, welches Geschlecht es hat, welche Hautfarbe es hat oder wo es herkommt.
Recht auf Wachsen und Entwickeln: Dieses Recht bezieht sich auf die Entwicklung des Kindes. Eltern sollen Ihre Kinder motivieren die Welt zu erkunden, draußen zu spielen, sich mit Gleichaltrigen zu treffen und neue Dinge auszuprobieren. Sie sollen die Würde des Kindes achten, es mit Respekt behandeln und es vor Gefahren schützen.
Recht auf Namen und Nationalität: Kurz nach der Geburt müssen Eltern einen Namen beim Standesamt festlegen, damit das Kind registriert ist und einen Reisepass und später einen Personalausweis bekommen kann. Kinder übernehmen die Nationalität der Eltern oder die des Landes, in dem sie geboren sind.
Recht auf Nahrung, Wohnen und Medizin: Jedes Kind sollte genug zu essen haben, ein Dach über dem Kopf und Zugang zu Medikamenten und ärztlicher Hilfe. Dafür sollen die Eltern sorgen, in vielen Ländern bekommen sie dafür Unterstützung vom Staat, zum Beispiel durch das Kindergeld.
Recht auf Bildung: Die Schule ist nicht nur wichtig für die Zukunft, sondern fördert Kinder auch in ihren sozialen Kontakten, lässt sie kreativ sein, Sport treiben und lernen, wie sie mit Schwierigkeiten oder Streit umgehen. Doch Bildung ist teuer und viele Länder wollen sich das nicht leisten. In sehr armen Ländern kommt es oft vor, dass die Kinder arbeiten um ihre Familie zu unterstützen. Das führt in einen Teufelskreis: Fehlende Bildung bedeutet schlechte Jobaussichten und damit noch weniger Aussichten, der Armunt zu entkommen und den eigenen Kindern bessere Zukunftsaussichten bieten zu können.
Recht auf Zuwendung: Kinder sollten sich sicher und geborgen fühlen. Der Staat und die Kirchen haben die Aufgabe, gute Kindergärten und Schulen zur Verfügung zu stellen, der Rest liegt bei den Eltern. Falls die Eltern dazu nicht in der Lage sind, ist der Staat dafür verantwortlich, den Kindern ein neues Zuhause zu geben.
Recht auf Freizeit: Kinder haben das Recht auf Zeit für sich und auf Orte zum Spielen, z.B. Spielplätze, Fußballfelder oder Skateparks. Wer diese in seinem Ort vermisst, kann sich bei der Bürgerverwaltung beschweren.
Recht auf Hilfe und Unterstützung: Der Staat muss dafür sorgen, dass Kinder Hilfe und Unterstützung bekommen, wenn sie diese brauchen und dass diese von ausgebildeten Menschen kommt. Kinder sollen diese Angebote auch selbstständig finden können.
Recht auf Schutz und Leben: Man darf keinem Kind körperlichen Schaden zufügen oder es zu etwas zwingen, was es nicht möchte. Man darf kein Kind ins Gefängnis stecken oder ausbeuten. Da Kinder sich nicht so gut wehren können wie Erwachsene, braucht es daher ein Gesetz, dass sie vor Gewalt schützt. In Deutschland ist per Gesetz festgehalten, dass Eltern ihre Kinder nicht mit Gewalt erziehen dürfen, und in fast allen Ländern sind Kinderarbeit und sexueller Missbrauch verboten. Trotzdem arbeiten Millionen von Kindern, leben in Kriegsgebieten und werden als Kindersoldaten missbraucht oder werden gar zu Hause durch Gewalt bedroht.
Recht auf Frieden: Die Länder müssen alles tun, um Ihre Kinder zu schützen, selbst wenn Krieg herrscht. Kinder unter 18 Jahren dürfen nicht als Soldaten eingesetzt werden.
Unterzeichnet wurde die Kinderrechtskonvention von allen Mitgliedstaaten der Vereinen Nationen außer der USA, in der die eben genannten Rechte bis heute noch nicht rechtsgültig gemacht wurden.