Kindergeld, Kita-Plätze, Beruf und Familie: Am 24. September wählen wir den Bundestag. HIMBEER hat bei verschiedenen Parteien nachgefragt, was sie in Sachen Familienpolitik auf der Agenda haben.
ALLGEMEINE FRAGEN
Wie definiert Ihre Partei Familie?
Für CDU und CSU ist Familie überall dort, wo Menschen miteinander dauerhaft verbunden oder verwandt sind und Verantwortung füreinander übernehmen. CDU und CSU wollen Familien ermöglichen so zu leben, wie sie leben wollen. Wir schreiben Familien kein bestimmtes Familienmodell vor. Wir respektieren die unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens. Menschen sollen selbst entscheiden, wie sie ihr Zusammenleben gestalten. Verantwortung wird nicht nur in der klassischen Familie auf Basis der Ehe zwischen Mann und Frau gelebt, sondern auch in anderen Formen des Zusammenlebens, die auf Dauer angelegt sind, übernommen: zum Beispiel durch Alleinerziehende, Patchwork-Familien, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften und die bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Was sind die wichtigsten familienpolitischen Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode?
Diese und die folgende Frage werden gemeinsam beantwortet.
Wie könnten die unzähligen familienpolitischen Maßnahmen besser gebündelt und aufeinander abgestimmt werden?
CDU und CSU sehen einen ausgewogenen Maßnahmenmix aus Geld, Zeit und Infrastruktur als den richtigen Weg an, Familien zu unterstützen. Neben der bestehenden finanziellen Förderung sowie den steuerlichen Erleichterungen für Familien mit Kindern benötigen wir eine familienfreundliche Zeitpolitik.
Wir wollen die finanzielle Situation von Familien spürbar verbessern. Dazu werden wir den Kinderfreibetrag auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrages in zwei Schritten anheben und das Kindergeld um 25 Euro je Kind und Monat erhöhen. Weitere Verbesserungen wird es mit uns für Familien beim Erwerb von Wohneigentum geben. Wir werden ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr einführen, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt werden soll. Darüber hinaus wird es Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für Erwachsene und Kinder geben.
Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Blick auf familiäre Fürsorgeaufgaben von Kinderbetreuung bis zur Pflege von Angehörigen weiterentwickeln. Unter der Regierungsverantwortung von CDU und CSU haben wir den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag des Kindes bis zur Grundschule eingeführt. Künftig steht für uns die Weiterentwicklung der Qualität der Betreuungsangebote im Fokus. Um auch Betreuungsmöglichkeiten im Grundschulalter verbindlich sicherzustellen, wollen wir einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter einführen.
Uns ist daran gelegen, dass Familien mehr Zeit füreinander und miteinander haben. Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet Chancen auf neue Arbeitsplätze, Märkte und Technologien, um das Leben der Menschen zu verbessern. Mit neuen Arbeitszeitmodellen wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Dabei kann uns die Digitalisierung helfen. Das Arbeitszeitrecht werden wir modernisieren. Wir werden prüfen, ob im Rahmen von Familien- und Lebensarbeitszeitkonten mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann.
ARBEITSWELT
Welche Konzepte verfolgt Ihre Partei, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen?
Für CDU und CSU ist es ein wichtiges Ziel, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Um die Rückkehr von Eltern nach familienbedingten Unterbrechungen in eine berufliche Vollzeit-Arbeit zu erleichtern, wollen wir künftig in Betrieben ab einer bestimmten Größe auch einen Anspruch auf befristete Teilzeit schaffen. Unter der Regierungsverantwortung von CDU und CSU haben wir den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag des Kindes bis zur Grundschule eingeführt. Künftig steht für uns die Weiterentwicklung der Qualität der Betreuungsangebote im Fokus. Um auch Betreuungsmöglichkeiten im Grundschulalter verbindlich sicherzustellen, wollen wir darüber hinaus einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschüler einführen. Mit diesen Maßnahmen leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ermöglichen es Eltern, selbstbestimmt und eigenverantwortlich über die Gestaltung ihres Lebens mit Kindern zu bestimmen.
Uns ist daran gelegen, dass Familien mehr Zeit füreinander und miteinander haben. Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet Chancen auf neue Arbeitsplätze, Märkte und Technologien, um das Leben der Menschen zu verbessern. Mit neuen Arbeitszeitmodellen wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Dabei kann uns die Digitalisierung helfen. Das Arbeitszeitrecht werden wir modernisieren. Wir werden auch prüfen, ob im Rahmen von Familien- und Lebensarbeitszeitkonten mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann.
Wie lässt sich von staatlicher Seite eine partnerschaftlichere Aufteilung der Familienaufgaben zwischen Eltern unterstützen, die nicht mit Ablauf der Elternzeitmonate endet, welche Arbeitszeitmodelle halten Sie für umsetzbar?
Das ElterngeldPlus sowie der damit verbundene Partnerschaftsbonus sollen Eltern dabei unterstützen, Beruf und Familie gemeinsam zu meistern und begünstigen daher eine gegenüber der Vollzeitbeschäftigung merkliche Verringerung der Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung des Kindes und eine Erwerbstätigkeit in einem Umfang, der die dauerhafte wirtschaftliche Absicherung von Familien gewährleistet. Das ElterngeldPlus unterstützt die partnerschaftliche Aufteilung der Familienaufgaben zwischen den Eltern. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir darüber hinaus flexible Zeitmodelle entwickeln, von denen beide Elternteile profitieren können. Wir werden prüfen, ob im Rahmen von Familien- und Lebensarbeitszeitkonten mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann.
FINANZEN
Wie kann eine größere Steuergerechtigkeit für Familien hergestellt werden, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind?
CDU und CSU wollen die finanzielle Situation junger Familien spürbar verbessern, indem wir zusätzlich zur Einkommensteuersenkung von gut 15 Mrd. Euro den Kinderfreibetrag in zwei Schritten auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrags anheben und das Kindergeld entsprechend erhöhen. In einem ersten Schritt werden wir das Kindergeld um 25 Euro je Kind erhöhen. 300 Euro mehr pro Kind und Jahr sind ein starkes Signal. Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag entsprechend erhöht. Den zweiten Schritt werden wir abhängig von der wirtschaftlichen Lage verwirklichen, aber spätestens in der darauffolgenden Legislaturperiode. Zudem wollen wir Familien beim Wohneigentumserwerb unterstützen. Hierzu wollen wir u. a. bei der Grunderwerbsteuer Freibeträge für Erwachsene und Kinder einführen. Diese steuerlichen Maßnahmen sind unserer Ansicht nach zielgenauer als andere, denn sie kommen Familien unmittelbar zugute. Dennoch werden wir auch künftig prüfen, ob und inwieweit Familien durch weitere steuerliche Maßnahmen entlastet werden können.
Befürworten Sie eine Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten eines Familiensplittings, wie würde diese ausgestaltet werden?
CDU und CSU wollen, dass alle Menschen und vor allem Familien mehr Geld in der Tasche haben. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde aber Familien spürbar belasten. Denn vom Ehegattensplitting profitieren vor allem Ehen, die Kinder haben. Das Ehegattensplitting ist zudem eine angemessene Regelung zur gerechten Besteuerung der Ehe als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es geht davon aus, dass zusammenlebende Eheleute eine Gemeinschaft bilden, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen zur Hälfte teilhat. Es ermöglicht den Ehegatten die freie Entscheidung, ob einer allein ein möglichst hohes Einkommen erwirtschaftet und deshalb Vollzeit arbeitet, während der andere Partner den Haushalt führt, oder ob stattdessen beide Partner sowohl im Haushalt als auch im Beruf tätig sein sollen, so dass beide ihre Berufstätigkeit entsprechend beschränken. Daher lehnen CDU und CSU die Abschaffung des Ehegattensplittings ab. Vielmehr wollen wir die Familien durch eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags stärken.
Wie positioniert sich Ihre Partei zum Thema Grundeinkommen für Kinder?
Für die Frage der finanziellen Absicherung von Kindern ist aus Sicht von CDU und CSU die Frage der finanziellen Absicherung der gesamten Familie entscheidend. Insbesondere bei finanziellen Engpässen kommt es maßgeblich darauf an, ob alle Familienmitglieder bzw. die gesamte Bedarfsgemeinschaft ausreichend abgesichert sind. Nur dann kann auch die finanzielle Armut von Kindern behoben werden. Daher lautet das Ziel der nachhaltigen Familienpolitik von CDU und CSU die „Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität der Familien“.
Das System der familienbezogenen Leistungen ist insbesondere unter der Regierungsverantwortung von CDU und CSU über viele Jahre fortentwickelt und ausdifferenziert worden. Das breite Spektrum wird den sehr unterschiedlichen Lebenslagen und sich wandelnden Lebensverläufen von Familien besser gerecht als eine pauschale Einheitsleistung für alle Familien. So trägt beispielsweise bei Geringverdienern der Kinderzuschlag – zusätzlich zum Kindergeld – maßgeblich dazu bei, Bedürftigkeit und den Bezug von ergänzenden SGB-II-Leistungen zu vermeiden. Das Kindergeld stabilisiert die wirtschaftliche Lage der Familien. In Alleinerziehendenhaushalten sichert der Unterhaltsvorschuss gemeinsam mit dem Kindergeld den gesetzlichen Mindestunterhalt, wenn der Unterhalt durch den Unterhaltspflichtigen ausfällt. Alleinerziehende werden zudem mit dem einkommensteuerlichen Entlastungsbetrag gezielt unterstützt, und ihre Doppelbelastung aus Familien- und Erwerbsarbeit findet darin Anerkennung. Darüber hinaus unterstützt der qualitative und quantitative Ausbau der Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter.
In der nächsten Legislaturperiode wollen CDU und CSU die finanzielle Situation junger Familien weiter spürbar verbessern, indem wir zusätzlich zur Einkommensteuersenkung von gut 15 Mrd. Euro den Kinderfreibetrag in zwei Schritten auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrags anheben und das Kindergeld entsprechend erhöhen.
Wie ließe es sich vermeiden, dass geringverdienende Eltern – in vielen Fällen Alleinerziehende –, die nur aufgrund ihrer Kinder ALG2 beziehen, sich regelmäßig vor dem Jobcenter verantworten müssen, was eine zusätzliche Belastung neben Job und Familienalltag bedeutet?
CDU und CSU setzen sich dafür ein, die finanzielle Situation von alleinerziehenden Müttern und Vätern zu verbessern. Die unionsgeführte Bundesregierung hat daher zum 1. Januar 2015 den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende deutlich angehoben – von 1.308 auf 1.908 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro. Darüber hinaus haben wir in dieser Legislaturperiode eine umfangreiche Ausweitung der Unterhaltsvorschussleistung mit Wirkung ab dem 1. Juli 2017 erreichen können.
Auch in der kommenden Legislaturperiode werden wir Maßnahmen prüfen, wie alleinerziehende Mütter und Väter noch besser unterstützt werden können. Die wirkungsvollste Möglichkeit für Alleinerziehende, unabhängig vom SGB II-Bezug zu werden, ist jedoch eine auskömmliche Erwerbsarbeit. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden sinkt dadurch bereits um rund ein Fünftel. In diesem Sinne halten wir es für wichtig, dass alleinerziehende Mütter und Väter, die nach der Geburt ihrer Kinder auf Berufstätigkeit verzichtet haben, eine regelmäßige Beratung über Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung erhalten.
ALLEIN- UND GETRENNT ERZIEHENDE ELTERN
Welches Umgangsmodell halten Sie im Normalfall für erstrebenswert, wenn sich Eltern trennen?
CDU und CSU sind der Überzeugung, dass es für Kinder in aller Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für ihre Erziehung und Entwicklung übernehmen. Kinder sollen auch nach einer Trennung der Eltern möglichst eng mit beiden Elternteilen verbunden bleiben. Wir sind der Auffassung, dass die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehungen zu beiden Elternteilen entspricht und ihm verdeutlicht, dass beide Eltern gleichermaßen bereit sind, für das Kind Verantwortung zu tragen.
Auch wenn wir der Überzeugung sind, dass es für Kinder in aller Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für ihre Erziehung und Entwicklung übernehmen, gibt es Situationen, in denen die Übertragung der Alleinsorge auf ein Elternteil im Interesse des Kindes richtig ist beziehungsweise dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Wie können getrennt lebende Eltern, die dies möchten, dabei unterstützt werden, ein Doppelresidenzmodell mit den damit einhergehenden höheren finanziellen Belastungen und eingeschränkten Arbeitskapazitäten zu verwirklichen?
Wir gehen davon aus, dass Kinder von gemeinsamer Elternschaft profitieren. Gemeinsame Elternverantwortung kann aber nicht nur als paritätisch aufgeteilte Betreuungszeit wirken. Wenn Eltern sich einigen und kooperieren können und auch das Kind eine paritätische Betreuungszeit wünscht, ist ein sogenanntes Doppelresidenzmodell eine gute Lösung. Zudem hat es auch Vorteile bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Schon heute können getrennt erziehende Eltern, wenn ihnen Aufwendungen für Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt erwachsen, diese entweder als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche Belastung von der Einkommensteuer absetzen. Eine Änderung der bisherigen Regelung ist nicht geplant.
BEZAHLBARER WOHNRAUM
Wohnraum in Innenstädten ist für normalverdienende Familien immer schwerer zu finanzieren – welche Maßnahmen können dieser Entwicklung entgegenwirken?
Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum in guter Qualität ist eine wichtige Voraussetzung für gutes Leben in Deutschland. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in den vergangenen Jahren stetig und deutlich gestiegen.
Schon in dieser Wahlperiode haben wir einen Anstieg neu gebauter Wohnungen auf insgesamt 1 Million Wohnungen erreicht. Dazu haben wir die Bundesländer im Bereich des sozialen Wohnungsbaus in Milliardenhöhe unterstützt. Wir wollen, dass in der kommenden Wahlperiode 1,5 Millionen Wohnungen von 2017 bis 2021 in Deutschland neu gebaut werden: Das bedeutet eine Steigerung um 50 Prozent gegenüber heute. Damit entlasten wir den Wohnungsmarkt erheblich. In der kommenden Wahlperiode werden wir unsere Anstrengungen nochmals deutlich intensivieren.
Wohnungsbau ist der beste Mieterschutz und das beste Mittel gegen ausufernde Mietpreise. Wir setzen dabei nicht auf überbordende Regulierung, sondern auf die Belebung des öffentlichen und privaten Wohnungsbaus. Dazu gehört auch die Schaffung von studentischem Wohnraum.
Wir werden in der kommenden Wahlperiode keine Maßnahmen beschließen, die die Schaffung von Wohnraum zusätzlich verteuern. Wir werden zudem prüfen, inwieweit durch die Abschaffung überflüssiger Vorschriften Kostensenkungspotenziale erschlossen werden können.
Wir werden den Neubau von Mietwohnungen steuerlich fördern und dafür die degressive AfA für einen begrenzten Zeitraum wieder einführen. Im vergangenen Jahr ist ein entsprechendes Gesetz wegen des Widerstands einiger Bundesländer nicht zustande gekommen. Nach der Bundestagswahl nehmen wir einen erneuten Anlauf.
Wir wollen auch das System des Wohngelds reformieren und verbessern, um den individuellen Lebenssituationen besser gerecht zu werden.
Grundbesitzer, die landwirtschaftliche Flächen für Bauland zur Verfügung stellen, sollen die dabei erzielten Einnahmen steuerbegünstigt in den Mietwohnungsbau reinvestieren können. Damit entlasten wir Städte und Ballungsräume.
Wir werden zudem dafür sorgen, dass der verbilligte Verkauf von Grundstücken des Bundes an Städte und Gemeinden weiter erleichtert wird. Aus übergeordneten gesellschaftlichen Gründen weichen wir in diesen Fällen vom Wirtschaftlichkeitsprinzip ab.
BILDUNG
Kostenlose Bildung von der Krippe bis zum Schulabschluss – wann können Eltern und Kinder damit rechnen bzw. ist dieses Ziel Teil Ihrer Agenda?
Kostenlose Kinderbetreuung hört sich erstmal gut an. Viele Eltern sind jedoch bereit, auf eine Beitragsfreiheit zu verzichten, wenn das Geld stattdessen in die Qualität fließen würde. Die Priorität von CDU und CSU ist, in den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung zu investieren.
Entsprechend unserer verfassungsmäßigen Ordnung sind die Länder auch für die Zugangsregeln zu den Betreuungs- und Bildungseinrichtungen zuständig. Bildungsbenachteiligte Kinder sind schon heute von der Gebührenpflicht befreit.
Maßnahmen, die von den Ländern in Angriff genommen werden sollten, wären eine konsequente Staffelung der Elternbeiträge nach sozialen Kriterien, damit diejenigen entlastet werden, die darauf angewiesen sind. Ansonsten gilt die Forderung von CDU und CSU: Zunächst in die Qualität investieren! Darüber hinaus werden die Länder ausloten, ob und inwieweit finanzielle Möglichkeiten der Gebührenbefreiung bestehen. So werden beispielsweise im CDU-geführten Hessen demnächst die letzten drei Kindergartenjahre beitragsfrei sein.
Welche Wege würden Sie beschreiten, um beim Ausbau von Betreuungsplätzen im Kindergarten- und Grundschulalter die Qualität der Betreuungseinrichtungen zu sichern?
Bis heute hat sich der Bund mit rund 8 Milliarden Euro an dem Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren beteiligt. Mit dem in diesem Jahr beschlossenen Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung wird der Weg geebnet, den Ländern und Kommunen Bundesmittel für den weiteren Ausbau von 100 000 Plätzen für die Kindertagesbetreuung bereitzustellen. CDU und CSU werden sich dafür einsetzen, dass der Bund die Länder und Kommunen auch in den kommenden Jahren unterstützt, das Angebot an Betreuungsplätzen bedarfs- und qualitätsgerecht auszubauen. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Ausstattung von Kindertages- und Betreuungseinrichtungen mit ausreichend und gut ausgebildetem Personal zu. Die Qualität der Kindertagesbetreuung soll insbesondere durch gemeinsame Qualitätsziele gesichert werden. Die primäre Verantwortung für die Bedarfsplanung und Finanzierung der Kinderbetreuung fällt allerdings weiterhin in die Zuständigkeit der Länder.
Welchen Stellenwert messen Sie freien Trägern im Bildungsbereich – Kita wie Schule – zu?
CDU und CSU bekennen sich neben den öffentlichen Schulen und Kitas auch zu Schulen und Kitas in freier und privater Trägerschaft. Sie sind Ausdruck eines großen bürgerschaftlichen und kirchlichen Engagements und bereichern durch eine weltanschauliche Grundausrichtung oder alternative pädagogische Konzepte unsere Bildungslandschaft. Deshalb stehen wir für eine verlässliche und bedarfsgerechte Unterstützung der Schulen und Kitas in freier und privater Trägerschaft, zumal sie wichtige pädagogische Impulse setzen, auch in Fragen der Werteerziehung.
Interview: Anja Ihlenfeld und Eva Schneider
Bildnachweise:
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Unter diesen Links findet ihr auch die Antworten der anderen Parteien: DIE LINKE, FDP, DIE GRÜNEN, PIRATEN. Von den Parteien SPD und AfD blieb die Interview-Anfrage unbeantwortet.
Details könnt ihr im Wahlprogramm der CDU/CSU nachlesen. Die einzelnen Positionen der Parteien könnt ihr über den Wahl-O-Maten vergleichen.